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Orthopädie Dr. Messenbäck
Wahlarztordination in Böheimkirchen

Orthopädie Dr. Messenbäck
Wahlarztordination in Böheimkirchen

Kontaktdaten Orthopädie Dr. Messenbäck

Marktplatz 3 / 1. Stock
3071 Böheimkirchen

Parkplatz und barrierefreier Zugang über rückseitigen Eingang von der Neustiftgasse kommend (Infos Parkplatz).

Information für neue Patienten: Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, treffen Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin ein.

Telefonische Terminvereinbarung

Montag

11:00 bis 19:30 Uhr

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

09:00 bis 13:00 Uhr

09:00 bis 13:00 Uhr 

09:00 bis 13:00 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

08:15 bis 12:00 Uhr

Ordinationszeiten

Montag

13:30 bis 21:00 Uhr 

Dienstag

Mittwoch

09:00 bis 13:30 Uhr

08:30 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00

Donnerstag

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr

08:30 bis 12:00 Uhr

Dr. Messenbäck bei der Therapiebesprechung mit einem Patienten

Dr. Michael Messenbäck

  • Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
  • Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
  • Wahlarzt für Allgemeinmedizin
  • ÖÄK-Diplom Sportmedizin
  • Fachkunde Stoßwelltherapie (DIGEST)
  • D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie

Behandlungen

  • Orthopädische Untersuchung und Therapie sämtlicher Körperregionen
  • Hüftsonografie nach Graf zur Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
  • Diagnostische Ultraschalluntersuchung
  • Extrakorporale Stoßwellentherapie (bei Kalkschulter, Fersensporn, Sehnenansatzschmerzen,…)
  • Knorpelaufbaukur (Hyaluronsäurespritze – bei Arthrose)
  • Plasmatherapie bei Gelenks- und Sehnenbeschwerden
  • Infiltration
  • Einlagen- und orthopädische Schuhversorgung vor Ort durch die Firma Hörmann (Dienstagvormittag und Donnerstagnachmittag)
  • Bewegungs- und Übungsberatung

Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich keine Kassenverträge mit den Krankenversicherungsträgern. Das bedeutet, dass Sie als Patient die Kosten für die Behandlung zunächst am Ordinationstag selbst tragen müssen. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. In der Regel erstattet diese Ihnen 80% des Honorars, das ein Kassenarzt für dieselbe Behandlung erhalten würde.

Bitte beachten Sie, dass dies nicht gleichbedeutend mit dem Rechnungsbetrag ist, da die Kassentarife den Kostenaufwand und Zeitrahmen einer Wahlarzt-Ordination kaum decken können. Dafür nehme ich mir als Wahlarzt für Ihre Behandlung ausreichend Zeit und bin bei der Behandlung an keinerlei Restriktionen der Krankenkassen gebunden. USt. wird nicht ausgewiesen, Ärztehonorare sind unecht umsatzsteuerbefreit.

Online-Terminvereinbarung

Mit unserem Tool zur Online-Terminvereinbarung können Sie schnell und einfach, rund um die Uhr, einen Termin bei uns buchen.

Uns ist bewusst, dass Ihnen jederzeit etwas dazwischenkommen kann, und haben daher vollstes Verständnis, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Wir bitte Sie allerdings, aus Fairness gegenüber anderen Patienten, um rechtzeitige Terminabsage spätestens 24 Stunden vor Ihrem Termin. Anderenfalls müssen wir Ihnen leider, aufgrund des erhöhten Organisationsaufwandes, ein Ausfallhonorar von 50% eines Ersttermins in Rechnung stellen.

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