Orthopädie Dr. Messenbäck
Wahlarztordination in Böheimkirchen
So erreichen Sie uns
Marktplatz 3 / 1. Stock
3071 Böheimkirchen
Montag
10:00 bis 13:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
09:00 bis 13:30 Uhr
Donnerstag
09:30 bis 13:30 Uhr und
15:00 bis 19:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Parkplatz und barrierefreier Zugang über rückseitigen Eingang von der Neustiftgasse kommend (Infos Parkplatz).
Information für neue Patienten: Wenn Sie das erste Mal bei uns sind, treffen Sie bitte 15 Minuten vor Ihrem Termin ein.
Dr. Michael Messenbäck
- Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
- Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
- ÖÄK-Diplom Sportmedizin
- D.A.F.-Zertifikat Fußchirurgie
- Vormals Leiter Fuß- und Sprunggelenksorthopädie Hanusch-Krankenhaus
- Belegarzt in diversen Privatkliniken
Behandlungen
- Orthopädische Untersuchung und Therapie sämtlicher Körperregionen
- Operationen inklusive Aufklärung und Nachbehandlung
- Hüftsonografie nach Graf zur Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
- Extrakorporale Stoßwellentherapie (bei Kalkschulter, Fersensporn, Sehnenansatzschmerzen,…)
- Knorpelaufbaukur (Hyaluronsäurespritze – bei Arthrose)
- Plasmatherapie bei Gelenks- und Sehnenbeschwerden
- Diagnostische Ultraschalluntersuchung
- Infiltration
- Einlagen- und orthopädische Schuhversorgung vor Ort durch die Firma Hörmann (Dienstagvormittag und Donnerstagnachmittag)
- Bewegungs- und Übungsberatung
Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich keine Kassenverträge mit den Krankenversicherungsträgern. Das bedeutet, dass Sie als Patient die Kosten für die Behandlung zunächst am Ordinationstag selbst tragen müssen. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. In der Regel erstattet diese Ihnen 80% des Honorars, das ein Kassenarzt für dieselbe Behandlung erhalten würde.
Bitte beachten Sie, dass dies nicht gleichbedeutend mit dem Rechnungsbetrag ist, da die Kassentarife den Kostenaufwand und Zeitrahmen einer Wahlarzt-Ordination kaum decken können. Dafür nehme ich mir als Wahlarzt für Ihre Behandlung ausreichend Zeit und bin bei der Behandlung an keinerlei Restriktionen der Krankenkassen gebunden. USt. wird nicht ausgewiesen, Ärztehonorare sind unecht umsatzsteuerbefreit.
Online-Terminvereinbarung
Mit unserem Tool zur Online-Terminvereinbarung können Sie schnell und einfach, rund um die Uhr, einen Termin bei uns buchen.
Uns ist bewusst, dass Ihnen jederzeit etwas dazwischenkommen kann, und haben daher vollstes Verständnis, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Wir bitte Sie allerdings, aus Fairness gegenüber anderen Patienten, um rechtzeitige telefonische Terminabsage bis spätestens eine Stunde vor Ordinationsbeginn. Anderenfalls müssen wir Ihnen leider, aufgrund des erhöhten Organisationsaufwandes, ein Ausfallhonorar von 50% eines Ersttermins in Rechnung stellen.